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Rufnummer von Eltern auf volljähriges Kind übertragen

Viele Jugendliche nutzen jahrelang eine Nummer, die formal auf den Vertrag der Eltern läuft. Wird das Kind volljährig und möchte einen eigenen Vertrag, gibt es zwei unterschiedliche Wege — je nachdem, ob der neue Vertrag beim selben Anbieter oder bei einem anderen abgeschlossen wird.

Option 1: Vertragsübernahme beim selben Anbieter

Bleibt ihr beim bisherigen Anbieter, ist meist eine Vertragsübernahme (manchmal auch "Vertragsumschreibung" genannt) der einfachste Weg: Der bestehende Vertrag samt Rufnummer wird formal auf den Namen des volljährigen Kindes umgeschrieben. Eine Portierung ist dafür nicht nötig. Meist reichen ein Anruf oder Online-Formular beim Kundenservice sowie ein Identitätsnachweis des Kindes.

Option 2: Rufnummernmitnahme zu einem neuen Anbieter

Soll die Nummer zu einem neuen Anbieter wechseln, greift die gesetzlich garantierte Rufnummernmitnahme (Portierung, § 60 TKG). Dafür schließt das Kind einen eigenen neuen Vertrag beim Wunschanbieter ab und beantragt dort die Portierung der bestehenden Nummer. Wichtig: Da der Vertrag bisher auf die Eltern lief, ist meist eine Vollmacht bzw. Zustimmung des bisherigen Vertragsinhabers (der Eltern) erforderlich, damit die Portierung reibungslos klappt.

Praktischer Ablauf

  1. Neuen Tarif im Namen des volljährigen Kindes abschließen
  2. Bei der Bestellung die bestehende Rufnummer sowie ggf. Kundennummer/Portierungs-PIN des bisherigen Anbieters angeben
  3. Falls nötig: schriftliche Zustimmung der Eltern als bisherige Vertragsinhaber beilegen
  4. Der neue Anbieter kümmert sich um die Portierung — die Nummer bleibt in der Regel ohne Unterbrechung nutzbar

Im Zweifel lohnt sich vorab ein kurzer Anruf beim aktuellen wie beim neuen Anbieter, um den genauen Ablauf und benötigte Unterlagen zu klären — die Prozesse unterscheiden sich leicht von Anbieter zu Anbieter.

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